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| Übersicht der Naturparke in Deutschland |
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Naturparke als Partner beim NATURATHLON 2004
Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) § 27
Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Entwicklung großräumiger Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.Aufgrund ihrer Zielsetzung, den Schutz und die Nutzung von Natur und Landschaft miteinander zu verbinden, sollen Naturparke verstärkt Funktionen im Rahmen einer integrierten nachhaltigen Entwicklung von Regionen wahrnehmen und haben damit weiter an Bedeutung gewonnen. ... mehr |